Für die Verwendung des Filmmaterial gelten folgende Nutzungsbedingungen:
- Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist das von der Voith GmbH zur Verfügung gestellte Bild- und Tonmaterial.
- Jede Nutzung des Bild- und Tonmaterials muss vorab durch die Voith GmbH genehmigt werden, unter Angabe der Produktion, Auftraggeber, voraussichtlichem Sendetermin, Verwendungsdauer und Nutzungsraum.
- Eine Genehmigung wird grundsätzlich nur für eine einmalige Verwendung in der beschriebenen Produktion erteilt. Nutzungserlaubnisse für weitere Verwendungen in anderen Produktionen müssen erneut eingeholt werden.
- Der Nutzer verpflichtet sich, das Bild- und Tonmaterial nicht zum Schaden der Voith GmbH einzusetzen.
- Das Bild- und Tonmaterial der Voith GmbH darf ausschließlich für redaktionelle TV-Zwecke eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.