Klare Regeln sind uns wichtig
Vertrauen ist die Grundlage unseres Geschäfts
Voith ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und handelt danach. Wir erkennen die Mitverantwortung des Unternehmens und unserer Mitarbeiter für das Gemeinwohl an. Im Voith Code of Conduct fassen wir die wichtigsten, für alle Voith-Mitarbeiter weltweit geltenden zwingenden Normen zusammen. So setzen wir die seit Jahrzehnten bei Voith geübte Kultur von Ehrlichkeit und Anstand fort.
Das Hinweisgebersystem/Beschwerdeverfahren (LkSG)
Unser Compliance Management System zielt auf das Herstellen einer gelebten Wertekultur und auf die Stärkung der Selbstverantwortung der Mitarbeitenden, die über die formale Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften hinausgeht. Dazu gehören auch die gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verhalten, das unserem Unternehmen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Partnern finanziell oder im Ansehen schadet.
Wir bieten mit dem unternehmensweiten Hinweisgebersystem allen Mitarbeitenden und externen Personen ein Hilfsmittel, um rechtstreues Verhalten im Unternehmen sicherzustellen und Verstöße aufzudecken. Insbesondere können hier auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und die Verletzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gemeldet werden. Hierzu verweisen wir auf die Verfahrensordnung (§8 Abs. 2 LkSG). Dort werden die Sorgfaltspflichten aufgezählt, zu denen Hinweise gemäß LkSG abgegeben werden können.
Hinweisgeber, die aus ethischen und moralischen Gründen einen Missstand melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte in unserem Unternehmen zu bewahren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Angaben, die Sie über andere machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Personen Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, uns nur Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.
So können mit Ihrer Hilfe kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und so die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden.
Wenn Sie Missstände erkennen und eine Meldung machen wollen, kann das über unsere elektronische Hinweisgeberplattform erfolgen. Auch anonyme Meldungen können abgegeben werden. Die Anonymität wird gewahrt.
Ihre Stimme ist wichtig.
Klicken Sie hier, um auf unsere Hinweisgeberplattform zu gelangen.
HinweisgeberplattformCompliance Helpdesk
Des Weiteren können Sie sich an die im folgenden aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Helpdesk wenden, die alle Informationen selbstverständlich vertraulich und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behandeln. Neben der Landessprache wird zumindest auch Englisch gesprochen. Bitte beachten sie die üblichen Bürozeiten der jeweiligen Länder, da die Kontaktpersonen in der Regel nur dann erreichbar sind.
Insbesondere für die Abgabe anonymer Meldungen empfehlen wir Ihnen jedoch die Nutzung unserer elektronischen Hinweisgeberplattform, da diese Plattform besondere technische Mechanismen, die der Wahrung der Anonymität dienen, aufweist.
Nordamerika
Stephanie Vandertie
Voith Compliance North America
PO Box 1192 Appleton, WI, 54912-1192 United States
t +1 855 257-1618
Nachricht sendenDeutschland und Rest der Welt
Dr. Lukas Alexander
Voith Compliance Deutschland
Postfach 1906 89509 Heidenheim Deutschland
t +49 7321 37-9600
Nachricht sendenVerfahrensordnung LkSG
Ihre Hinweise können Sie nicht nur an Voith selbst übermitteln. Es besteht jederzeit die Möglichkeit die Hinweise an die folgenden staatlichen Behörden zu melden. Die Bearbeitung der dort eingehenden Hinweise richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Behörde.
Rechtliche Hinweise
In der folgenden Datei finden Sie rechtliche Hinweise zu unserem Hinweisgebersystem.
Der Code of Conduct
Informieren Sie sich über unsere Normen und Werte und laden Sie hier den Voith Code of Conduct herunter.
-
Code of Conduct
PDFDeutsch Chinesisch Englisch Französisch Hindi Italienisch Japanisch Kroatisch Portugiesisch Spanisch Tschechisch
Erklärung
Erklärung der Geschäftsführung zu Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit
Voith lehnt jede Form von Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit ab. Diese Erklärung steht im Einklang mit der "UN Universal Declaration of Human Rights 1948", dem "California Transparency in Supply Chains Act 2010" und dem "UK Modern Slavery Act 2015".
Grundsatzerklärung der Geschäftsführung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Diese Grundsatzerklärung bezeugt unser tief verwurzeltes Bestreben, ethisch und verantwortungsvoll zu agieren, und erweitert unsere bereits bestehenden Regelwerke zur umfassenden Erfüllung unserer gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Verpflichtungen entlang unserer gesamten Lieferkette und betrachten den Schutz der Menschenrechte und die Bewahrung unserer Umwelt als zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur.